Persönliches
Durch eigene, frühe Erfahrungen mit Erkrankung, Sterben und Tod bin ich schon als Jungarzt mit dem Tätigkeitsfeld der Palliativmedizin in Berührung gekommen. Bald war ich überzeugt, dass es ein Arbeitsbereich ist, wo ich sehr authentisch in der Begegnung mit Patient*innen und Angehörigen sein kann. In der Betreuung hochbetagter, dementer oder sterbender Bewohner*innen in Pflegeheimen habe ich zusätzlich eine Nähe zu Menschen entdeckt, die es gelegentlich vor unbedachten oder juristisch bedingten Routineabläufen zu schützen gilt.
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit sehe ich die Begegnung mit und Begleitung von bedürftigen, schwer oder unheilbar kranken Menschen. Schwerpunkte dabei sind ärztliche Betreuung vor medizinischen Entscheidungen und in der letzten Lebensphase. Dabei ist mir der Austausch über Werte, Wünsche und Möglichkeiten wichtig.
Meine Besuche bei den Patient*innen finden zuhause oder im Pflegeheim statt. Sie können je nach Wunsch und Sinnhaftigkeit einmalig sein oder nach Bedarf regelmäßig vereinbart werden. Betreuungen beginnen nicht selten kurzfristig in einer (Gesundheits-) Krise oder in einer möglichen bzw. absehbaren letzten Lebensphase. Für Beratungsgespräche mit mobilen Patient*innen oder auch Angehörigen bietet sich meine Ordination im 18. Bezirk an.
Palliative Geriatrie verstehe ich nicht nur als Hilfe in den letzten Tagen oder Stunden, sondern auch für eine Zeit von Wochen, Monaten oder gar Jahren, in der Begleitung, ärztliche Behandlung und Schutz vor Belastungen ein Thema sind. Die Frage nach dem Wohl des Menschen ist jedoch nicht alleine eine medizinische: Würde erlebe ich vor allem im Miteinander und auch in der Würdigung eines Menschen mit seiner (unheilbaren) Erkrankung. Sie bedeutet für mich auch das Recht auf einen gewissen eigenen Lebensentwurf.
Das Sterben ist ein einmaliger, kaum planbarer und sehr persönlicher Prozess. Auch beobachte ich oft, dass dabei bei den Betroffenen der Wunsch nach Autonomie deutlich hinter den Wunsch nach Fürsorge (in Form von Linderung, Beistand und Zuwendung) zurücktritt. Angehörige sind zumeist Leidtragende wie der Sterbende selbst, sie verdienen Verständnis für ihre Not.
Als Basis jeder medizinischen Behandlung sollen die vier medizinethischen Prinzipien mittlerer Reichweite gelten:
- Prinzip der Selbstbestimmung (Autonomie)
- Prinzip der Schadensvermeidung
- Prinzip der Fürsorgepflicht
- Prinzip der Gerechtigkeit