__Dauer und Kosten des Aufklärungsgespräches
Dauer:
Die Dauer dieses Gespräches variiert in etwa zwischen 60 bis maximal 75 Minuten. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, kann unter Umständen ein Folgetermin nötig werden.
Auch kann es durch die Beratung zu neuen Überlegungen von Seiten der Patient*innen kommen, die wiederum Gespräche mit Angehörigen oder mehr Bedenkzeit benötigen, so dass es erst danach zu einem Abschlussgespräch (mit eventuell gemeinsamer Erstellung der Formulierung) kommen kann.
Kosten:
Aufklärungs- oder Beratungsgespräch zur Patientenverfügung: 240.- Euro pro Person
Aufgrund gehäufter kurzfristiger Stornierungen von vereinbarten Terminen werden 60.- Euro bei Absagen (innerhalb 24 Stunden vor dem Termin) in Rechnung gestellt (kostenlose Alternative dazu: Terminverschiebung).
Das Aufklärungsgespräch zur Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung hat schon dem Namen nach einen verbindlichen (und nicht ablehnbaren) Aufklärungsinhalt.
Für ärztliche Beratung zur Erstellung einer anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügung besteht freilich keine Verpflichtung, in der Regel ist dies jedoch durchaus sinnvoll.
Auf Wunsch kann ein Aufklärungsgespräch zur Patientenverfügung auch zuhause oder in einer betreuten Wohneinrichtung stattfinden (z.B. Pflegeheim). Zu den oben genannten Kosten kommt im diesem Fall noch die Abgeltung der Wegzeit hinzu. Diese ist jeweils gesondert zu vereinbaren.
Aktualisierung von bestehenden Verfügungen:
Die Dauer dieses Gespräches variiert in etwa zwischen 60 bis maximal 75 Minuten. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, kann unter Umständen ein Folgetermin nötig werden.
Auch kann es durch die Beratung zu neuen Überlegungen von Seiten der Patient*innen kommen, die wiederum Gespräche mit Angehörigen oder mehr Bedenkzeit benötigen, so dass es erst danach zu einem Abschlussgespräch (mit eventuell gemeinsamer Erstellung der Formulierung) kommen kann.
Kosten:
Aufklärungs- oder Beratungsgespräch zur Patientenverfügung: 240.- Euro pro Person
Aufgrund gehäufter kurzfristiger Stornierungen von vereinbarten Terminen werden 60.- Euro bei Absagen (innerhalb 24 Stunden vor dem Termin) in Rechnung gestellt (kostenlose Alternative dazu: Terminverschiebung).
Das Aufklärungsgespräch zur Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung hat schon dem Namen nach einen verbindlichen (und nicht ablehnbaren) Aufklärungsinhalt.
Für ärztliche Beratung zur Erstellung einer anderen (nicht verbindlichen) Patientenverfügung besteht freilich keine Verpflichtung, in der Regel ist dies jedoch durchaus sinnvoll.
Auf Wunsch kann ein Aufklärungsgespräch zur Patientenverfügung auch zuhause oder in einer betreuten Wohneinrichtung stattfinden (z.B. Pflegeheim). Zu den oben genannten Kosten kommt im diesem Fall noch die Abgeltung der Wegzeit hinzu. Diese ist jeweils gesondert zu vereinbaren.
Aktualisierung von bestehenden Verfügungen:
- Beratungskosten für erneuerte Patientenverfügung (nach Erstberatung in meiner Ordination): 100.- EURO
- In allen anderen Fällen biete ich erfahrungsbedingt die Aktualisierung nur als Neuerstellung (zum Beratungsaufwand von 240.- Euro) an.