Honorare und Leistungen:
Erstvisite: 240.- Euro
Folgevisite: 200.- Euro
Folgevisite in den Bezirken 2,11,14,20,21 und 22: 220.- Euro
Zuschlag für Abendvisite (Mo - Do ab 18h, Fr ab 14h): 60.- Euro,
für Samstag/Sonntag/Feiertag: 150.- Euro
Der ärztliche Zeitaufwand für Erstvisiten wird mit maximal 75 min., für Folgevisiten mit maximal 50 min. angenommen, da ich meine Arbeitstage einigermaßen planen möchte. Zeitliche Überschreitungen werden mit je 60.- Euro pro begonnenen 30min. verrechnet.
Visite für 2 Patient*innen am selben Wohnort: 360.- Euro (Erstvisite) bzw. 280.- Euro (Folgevisite)
Zuschläge für Niederösterreich oder abgelegene Wohngebiete in Wien je nach Wegzeit
Wegzeit-Honorar, wenn keine Konsultation erfolgt: 80.- Euro
Honorar für weitere Leistungen im Rahmen der Visite:
Impfung inklusive Dokumentation in der Impf.doc: 30.- Euro
Infusion (subkutan/intravenös - in Abhängigkeit von Sinnhaftigkeit und den Utensilien vor Ort): 40.- Euro
Blutabnahme (in Abhängigkeit von der Möglichkeit): 60.- Euro
Marcoumar-Kontrolle mit mobilem Gerät: 40.- Euro
Visite nur zur Blutabnahme/Marcoumar-Kontrolle ab 120.- Euro
Zusätzlicher Transfer der Röhrchen ins Labor ab 40.- Euro
Honorar für schriftliche Leistungen:
Ärztlicher Kurzbefund/Attest: ab 60.- Euro, Ausführlicher medizinischer Befund: ab 200.- Euro
Rezepte/Verordnungen o.ä. ohne Visite je nach Zeitaufwand:
Abholung in der Ordination nach Vereinbarung ab 20.- /postalische Zusendung ab 30.-
Die Visitenkosten inkludieren (bei Möglichkeit und bis zu einem gewissen Aufwand) auch eine telefonische Klärung mancher Anliegen nach einer Erstvisite bzw. in einer laufenden Betreuung, was mitunter zeitaufwendig sein kann.
Das Honorar kann bei der zuständigen Krankenkasse zur anteiligen Kostenrefundierung eingereicht werden. Achtung: bisher kaum Kassen-Refundierung, wenn im selben Quartal ein Kassen-Hausarzt konsultiert wird!
Ermäßigungen können unter besonderen Umständen persönlich vereinbart werden.
Wichtig:
Im Gegensatz zu Kassenärzt*innen besteht im Falle von bewilligungspflichtigen Medikamenten oder Verordnungen keine Möglichkeit einer elektronischen Bewilligung (ELGA bzw. ABS-System). Daher müssen Bewilligungen selbst eingeholt werden (oftmals sind dabei Apotheken oder Bandagisten behilflich). Ebenso liegt keine Möglichkeit für das Zusenden eines E-Rezeptes vor, da bei meiner geringen Anzahl an betreuten Patient*innen dies den Kostenaufwand nicht lohnt.
Folgevisite: 200.- Euro
Folgevisite in den Bezirken 2,11,14,20,21 und 22: 220.- Euro
Zuschlag für Abendvisite (Mo - Do ab 18h, Fr ab 14h): 60.- Euro,
für Samstag/Sonntag/Feiertag: 150.- Euro
Der ärztliche Zeitaufwand für Erstvisiten wird mit maximal 75 min., für Folgevisiten mit maximal 50 min. angenommen, da ich meine Arbeitstage einigermaßen planen möchte. Zeitliche Überschreitungen werden mit je 60.- Euro pro begonnenen 30min. verrechnet.
Visite für 2 Patient*innen am selben Wohnort: 360.- Euro (Erstvisite) bzw. 280.- Euro (Folgevisite)
Zuschläge für Niederösterreich oder abgelegene Wohngebiete in Wien je nach Wegzeit
Wegzeit-Honorar, wenn keine Konsultation erfolgt: 80.- Euro
Honorar für weitere Leistungen im Rahmen der Visite:
Impfung inklusive Dokumentation in der Impf.doc: 30.- Euro
Infusion (subkutan/intravenös - in Abhängigkeit von Sinnhaftigkeit und den Utensilien vor Ort): 40.- Euro
Blutabnahme (in Abhängigkeit von der Möglichkeit): 60.- Euro
Marcoumar-Kontrolle mit mobilem Gerät: 40.- Euro
Visite nur zur Blutabnahme/Marcoumar-Kontrolle ab 120.- Euro
Zusätzlicher Transfer der Röhrchen ins Labor ab 40.- Euro
Honorar für schriftliche Leistungen:
Ärztlicher Kurzbefund/Attest: ab 60.- Euro, Ausführlicher medizinischer Befund: ab 200.- Euro
Rezepte/Verordnungen o.ä. ohne Visite je nach Zeitaufwand:
Abholung in der Ordination nach Vereinbarung ab 20.- /postalische Zusendung ab 30.-
Die Visitenkosten inkludieren (bei Möglichkeit und bis zu einem gewissen Aufwand) auch eine telefonische Klärung mancher Anliegen nach einer Erstvisite bzw. in einer laufenden Betreuung, was mitunter zeitaufwendig sein kann.
Das Honorar kann bei der zuständigen Krankenkasse zur anteiligen Kostenrefundierung eingereicht werden. Achtung: bisher kaum Kassen-Refundierung, wenn im selben Quartal ein Kassen-Hausarzt konsultiert wird!
Ermäßigungen können unter besonderen Umständen persönlich vereinbart werden.
Wichtig:
Im Gegensatz zu Kassenärzt*innen besteht im Falle von bewilligungspflichtigen Medikamenten oder Verordnungen keine Möglichkeit einer elektronischen Bewilligung (ELGA bzw. ABS-System). Daher müssen Bewilligungen selbst eingeholt werden (oftmals sind dabei Apotheken oder Bandagisten behilflich). Ebenso liegt keine Möglichkeit für das Zusenden eines E-Rezeptes vor, da bei meiner geringen Anzahl an betreuten Patient*innen dies den Kostenaufwand nicht lohnt.