Honorare und Leistungen:
Erstvisite: 240.- Euro - Ausnahme: Bezirke 21+22: 280.- Euro
Folgevisite: 200.- Euro (Ausnahmen siehe unten)
Folgevisite in den Bezirken 2,11,14,20: 220.- Euro
Folgevisite in den Bezirken 21,22: 240.- Euro
Zuschlag für Abendvisite (Mo - Do ab 18h, Fr ab 14h): 80.- Euro
für Samstag/Sonntag/Feiertag (nach Möglichkeit): 160.- Euro
Der ärztliche Zeitaufwand für Erstvisiten wird mit maximal 75 min., für Folgevisiten mit maximal 50 min. angenommen, da ich meine Arbeitstage einigermaßen planen muss. Zeitliche Überschreitungen werden mit je 60.- Euro pro begonnenen 30min. verrechnet.
Visite für 2 Patient*innen am selben Wohnort: ab 360.- Euro (Erstvisite) bzw. ab 280.- Euro (Folgevisite)
Zuschläge für Niederösterreich oder abgelegene Wohngebiete in Wien je nach Wegzeit
Wegzeit-Honorar, wenn keine Konsultation erfolgt: 80.- Euro
Honorar für weitere Leistungen im Rahmen der Visite:
Impfung inklusive Dokumentation in der Impf.doc: 25.- Euro
Infusion (subkutan/intravenös - in Abhängigkeit von Sinnhaftigkeit und den Utensilien vor Ort): 40.- Euro
Blutabnahme (in Abhängigkeit von der Möglichkeit): 60.- Euro
Marcoumar-Kontrolle mit mobilem Gerät: 40.- Euro
Kurzbefund/Attest: ab 60.- Euro, ausführlicher medizinischer Befund: ab 200.- Euro
Rezepte/Verordnungen mit/ohne Visite je nach Zeitaufwand: ab 30.- /postalische Zusendung ab 40.-
Die Visitenkosten inkludieren (bei Möglichkeit und bis zu einem gewissen Aufwand) auch eine telefonische Klärung mancher Anliegen nach einer Erstvisite bzw. in einer laufenden Betreuung, was mitunter zeitaufwendig sein kann.
Wichtig:
Es erfolgt ab 1. Juli 2024 die Umstellung von wahl- auf privatärztliche Leistungen:
Teilrefundierungen meines Honorars durch die Krankenkassen sind künftig kaum mehr möglich (bislang noch unklar in welchen Ausnahmefällen). Ermäßigungen können unter besonderen Umständen vereinbart werden.
Es besteht im Falle von bewilligungspflichtigen Medikamenten oder Verordnungen keine Möglichkeit einer elektronischen Bewilligung (ELGA bzw. ABS-System). Daher müssen chefärztliche Bewilligungen selbst eingeholt werden (oftmals sind dabei Apotheken oder Bandagisten behilflich).
Ebenso liegt keine Möglichkeit für Ausstellung von E-Rezepten vor, da bei geringer Anzahl an betreuten Patient*innen die Investition sich dafür nicht lohnt.
Folgevisite: 200.- Euro (Ausnahmen siehe unten)
Folgevisite in den Bezirken 2,11,14,20: 220.- Euro
Folgevisite in den Bezirken 21,22: 240.- Euro
Zuschlag für Abendvisite (Mo - Do ab 18h, Fr ab 14h): 80.- Euro
für Samstag/Sonntag/Feiertag (nach Möglichkeit): 160.- Euro
Der ärztliche Zeitaufwand für Erstvisiten wird mit maximal 75 min., für Folgevisiten mit maximal 50 min. angenommen, da ich meine Arbeitstage einigermaßen planen muss. Zeitliche Überschreitungen werden mit je 60.- Euro pro begonnenen 30min. verrechnet.
Visite für 2 Patient*innen am selben Wohnort: ab 360.- Euro (Erstvisite) bzw. ab 280.- Euro (Folgevisite)
Zuschläge für Niederösterreich oder abgelegene Wohngebiete in Wien je nach Wegzeit
Wegzeit-Honorar, wenn keine Konsultation erfolgt: 80.- Euro
Honorar für weitere Leistungen im Rahmen der Visite:
Impfung inklusive Dokumentation in der Impf.doc: 25.- Euro
Infusion (subkutan/intravenös - in Abhängigkeit von Sinnhaftigkeit und den Utensilien vor Ort): 40.- Euro
Blutabnahme (in Abhängigkeit von der Möglichkeit): 60.- Euro
Marcoumar-Kontrolle mit mobilem Gerät: 40.- Euro
Kurzbefund/Attest: ab 60.- Euro, ausführlicher medizinischer Befund: ab 200.- Euro
Rezepte/Verordnungen mit/ohne Visite je nach Zeitaufwand: ab 30.- /postalische Zusendung ab 40.-
Die Visitenkosten inkludieren (bei Möglichkeit und bis zu einem gewissen Aufwand) auch eine telefonische Klärung mancher Anliegen nach einer Erstvisite bzw. in einer laufenden Betreuung, was mitunter zeitaufwendig sein kann.
Wichtig:
Es erfolgt ab 1. Juli 2024 die Umstellung von wahl- auf privatärztliche Leistungen:
Teilrefundierungen meines Honorars durch die Krankenkassen sind künftig kaum mehr möglich (bislang noch unklar in welchen Ausnahmefällen). Ermäßigungen können unter besonderen Umständen vereinbart werden.
Es besteht im Falle von bewilligungspflichtigen Medikamenten oder Verordnungen keine Möglichkeit einer elektronischen Bewilligung (ELGA bzw. ABS-System). Daher müssen chefärztliche Bewilligungen selbst eingeholt werden (oftmals sind dabei Apotheken oder Bandagisten behilflich).
Ebenso liegt keine Möglichkeit für Ausstellung von E-Rezepten vor, da bei geringer Anzahl an betreuten Patient*innen die Investition sich dafür nicht lohnt.