Palliative Geriatrie
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Honorare und Leistungen:

Erstvisite:                         220.- Euro
Folgevisite:                      180.- Euro
(in den Bezirken 2,10,11,14,20,21 und 22: Folgevisite 200.- Euro)

Zuschlag für Abendvisite (Mo - Do ab 18h, Fr ab 15h): 60.- Euro

Der ärztliche Zeitaufwand für Erstvisiten wird mit etwa 75 min., für Folgevisiten mit etwa 45 min. angenommen, da ich meine Arbeitstage einigermaßen planen muss. Zeitliche Überschreitungen werden mit je 60.- Euro pro begonnenen 30min. verrechnet.

Visite für 2 Patient*innen am selben Wohnort: 360.- Euro (Erstvisite) bzw. 280.- Euro (Folgevisite)
Zuschläge für Samstage, Sonn- und Feiertage (Visiten allerdings nur bedingt möglich): 150.- Euro
Zuschläge für Niederösterreich oder abgelegene Wohngebiete in Wien je nach Wegzeit

Wegzeit-Honorar, wenn keine Konsultation erfolgt: 80.- Euro

Honorar für weitere Leistungen im Rahmen der Visite:
Impfung inklusive Dokumentation in der
Impf.doc: 25.- Euro
Infusion (subkutan/intravenös - in Abhängigkeit von Sinnhaftigkeit und den Utensilien vor Ort): 40.- Euro

Blutabnahme (in Abhängigkeit von der Möglichkeit): 60.- Euro
Marcoumar-Kontrolle mit mobilem Gerät: 40.- Euro
Visite nur zur Blutabnahme/Marcoumar-Kontrolle ab 120.- Euro
Zusätzlicher Transfer der Röhrchen ins Labor ab 40.- Euro


Honorar für schriftliche Leistungen:
Ärztlicher Kurzbefund/Attest: ab 60.- Euro
Rezepte/Verordnungen o.ä. ohne Visite je nach Zeitaufwand:
Abholung in der Ordination nach Vereinbarung ab 20.- /postalische Zusendung ab 30.-
Ausführlicher medizinischer Befund: ab 200.- Euro


Die Visitenkosten inkludieren (bei Möglichkeit und bis zu einem gewissen Aufwand) auch eine telefonische Klärung mancher Anliegen nach einer Erstvisite bzw. in einer laufenden Betreuung, was mitunter zeitaufwendig sein kann.

Das Honorar kann bei der zuständigen Krankenkasse zur anteiligen Kostenrefundierung eingereicht werden. Achtung: bisher keine Kassen-Refundierung, wenn im selben Quartal ein Kassen-Hausarzt konsultiert wird! 
Ermäßigungen können unter besonderen Umständen persönlich vereinbart werden.
​
Wichtig:
Im Gegensatz zu Kassenärzt*innen besteht im Falle von bewilligungspflichtigen Medikamenten oder Verordnungen keine Möglichkeit einer elektronischen Bewilligung (ELGA bzw. ABS-System). Daher müssen Bewilligungen selbst eingeholt werden (oftmals sind dabei Apotheken oder Bandagisten behilflich).


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